Literatur zum Krisenmanagement

Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik
Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IFSG
Beschreibung
Die Corona-Pandemie hat Deutschland – und fast die gesamte Welt – vor enorme Herausforderungen gestellt. In relativ kurzer Zeit mussten politische Entscheiderinnen und Entscheider Lösungen für neuartige, komplexe Problemlagen finden. Mit dem Ziel, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, wurden viele Maßnahmen eingeführt, die teilweise erheblich in den Alltag und die Grundrechte der Bevölkerung eingegriffen haben. Wie erfolgreich waren diese Maßnahmen? Und was können wir lernen für zukünftige Pandemien? Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie soll der vorliegende Bericht Antworten auf diese Fragen bieten. Die Ansprüche an die Evaluationskommission und den Bericht sind hoch. Es galt zu erarbeiten, inwieweit die jeweils geltenden Rechtsgrundlagen es ermöglicht haben, in verfassungsmäßiger, geeigneter und effektiver Weise auf die Pandemie zu reagieren. Unser Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag dazu zu leisten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung eine informierte und solide Grundlage für zukünftige Maßnahmen und Strategien zu geben. Der Bericht soll helfen, zukünftig präventiv, rasch und zielgenau auf große Gesundheitsrisiken reagieren zu können. Die Erfüllung des Auftrags und Anspruchs durch die Evaluationskommission wurde erheblich dadurch erschwert, dass sie zur Bewertung der auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützten Maßnahmen erst im Nachhinein aufgefordert wurde. Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen. Mit dieser Einschränkung musste die Evaluationskommission und müssen wir als Gesellschaft umgehen. Außerdem ist festzuhalten, dass die Evaluationskommission für eine umfassende Evaluierung dieser Fragestellung weder personell ausgestattet war, noch einen ausreichend langen Evaluationszeitraum zur Verfügung hatte. Trotz dieser Einschränkungen trägt die Evaluationskommission Einsichten zu den folgenden Aspekten zusammen, die es bei der Gestaltung der künftigen Politik zu würdigen gilt. (1) zum Studiendesign des Pandemie-Monitorings, (2) zur Wirksamkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen, (3) zur erforderlichen Straffung und Lenkung der Forschung an Erregern mit Pandemie-Potenzial für Diagnostika, Impfstoffe und Therapeutika und (4) zur grundsätzlichen Neuausrichtung des IfSG. Ferner spricht die Evaluationskommission auch Empfehlungen zu Themen aus, die nicht zentraler Bestandteil ihres Auftrags waren, die ihr aber essentiell wichtig erschienen, zum Beispiel zur Kommunikation in Krisensituationen. Es ist von großer Bedeutung zu unterscheiden, in welcher Phase der Pandemie Maßnahmen ergriffen werden und was ihr Ziel ist. Während es in der Anfangsphase um eine Eindämmung (Containment) der Infektionen geht, verschiebt sich im Laufe der Pandemie der Fokus hin zur Abmilderung (Mitigation) der Folgen der Infektionen, Vermeidung der Überlastung des Gesundheitswesens und Abwendung von Kollateralschäden sowie den Schutz (Protektion) der vulnerablen Gruppen. Aktuell müssen sich die gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen auf den Übergang zur Endemie mit dem Schutz der vulnerablen Gruppen und Überlastung des Gesundheitswesens konzentrieren.
Erschienen
2022
Themen
Krisenbewertung & Lagebild
Krisennachsorge
Herausgeber*innen
Bundesgesundheitsministerium
Autor*innen
Sachverständigenausschuss nach § 5 Abs. 9 IFSG