Krisenstab Rheinland-Pfalz

Gesetzesgrundlage

Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG)

Stabsmodell

Das Land Rheinland-Pfalz nutzt ein Zweistabsmodell, analog zu NRW.

(Unterlage des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz "GRUNDLAGEN DES ADMINISTRATIV-ORGANISATORISCHEN KRISENMANAGEMENTS") 

Wer beruft den Stab ein? Aus welchen Gründen?

§ 24 Einsatzleitung

(1) Die Einsatzleitung hat 1. die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, 2. die Landrätin oder der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebiets mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch die Landrätin oder den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfangs.

Wer/Welche Ämter und Funktionen sind im Krisenstab einzubringen?

Krisenstab:

Der Stab setzt sich zusammen aus Staatssekretärinnen, Staatssekretären und entscheidungsbefugtem Leitungspersonal der Ministerien, der Staatskanzlei, der Landesvertretung, betroffener Behörden und Institutionen. Den Vorsitz führt das Ministerium des Innern und für Sport, die fachliche Leitung übernimmt das jeweils zuständige Fachministerium. Auch wenn bei komplexen Lagen zahlreiche Ministerien und Behörden betroffen sind, sorgt der Krisenstab für schnelle und abgestimmte einheitliche Maßnahmen.

Die militärischen Stellen im Land, das Landeskommando Rheinland-Pfalz der Bundeswehr und die US-Streitkräfte sind direkt in den Krisenstab eingebunden. Dies gilt auch für die Beteiligung der mittleren Behördenebene, wie beispielsweise der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und dem Landesbetrieb Daten und Information (LDI). Je nach Lage können auch Betreiber Kritischer Infrastrukturen, wie beispielsweise Energieversorger, hinzugezogen werden.
(Quelle)

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