Krisenstab Bremen
Gesetzesgrundlage
- Bremisches Katastrophenschutzgesetz (BremKatSG)
- Senator für Inneres und Sport (2004): Organisation und Gliederung des Katastrophenschutzes (Verwaltungsvorschrift über Organisation, Gliederung, Leitung und Führung im Katastrophenschutz (VwV KatS-org)
- Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Stabsmodell
Der Senator für Inneres (Referat 35) koordiniert – als Landeskatastrophenschutzbehörde – den Katastrophenschutz auf Landesebene. Er führt die Aufsicht über die Ortskatastrophenschutzbehörden der Gemeinden. Bei Eintritt einer Katastrophe, die Bremen und Bremerhaven betrifft, liegt die Entscheidungszuständigkeit für Katastrophenschutzmaßnahmen beim Senator für Inneres und Sport als Katastrophenschutzleiter (KatS-Leiter/politisch Gesamtverantwortlicher). In der Stadtgemeinde Bremen ist der Senator für Inneres (Referat 35) zugleich auch Ortskatastrophenschutzbehörde. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven – einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven – ist der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven Ortskatastrophenschutzbehörde.
Bremen bildet auf der obersten Ebene einen Gesamtstab (Stab der KatS-Leitung), auf der mittleren Ebene, wenn notwenidg, Abschnitssführungsstellen und auf der unteren Ebene Technische Einsatzleitungen. Der Aufbau des Stabes der KatS-Leitung ist dem eines Verwaltungsstabes angeglichen.
Einzelheiten der Stabsdienstordnung regeln die Ortskatastrophenschutzbehörden.
Wer beruft den Stab ein? Aus welchen Gründen?
Wer/Welche Ämter und Funktionen sind im Krisenstab einzubringen?
5.2 Der Stab KatSL soll umfassen:
- einen Leiter
- eine Koordinierungsgruppen (KGS) mit den Stabsbereichen "Innerer Dienst", Lage und Dokumentation" sowie "Informations- und Kommunikationstechnick" (luK)
- den Stabsbereich "Bevölkerungsinformation und Medienarbeit" (BuMA)
5.3 Vertreter aus den KatS-Bereichen Öffentliche Sicherheit (ÖS) und Rettung und Technische Abwehr (RTA) ergänzen als ständige Mitglieder des Stabes KatSL (SMS) den Stab KatSL.
5.4 Jeweils auf Anordnung des KatS-leiters unterstützen Vertreter aus den weiteren KatS-bereichen und Verbindungsstellen als Ereignisspezifische Mitglieder des Stabes KatSL (EMS) den Stab KatSL.
5.5 Einzelheiten regeln die Ortskatastrophenschutzbehörden
6 Stäbe der KatS-Bereiche
6.1 Die einzelnen KatS-Bereiche können eigene Stäbe bilden.
9 Stabsdienstordnungen
Einzelregelungen der Stabsarbeit Regel die Ortskatastrophenschutzbehörden und die KatS-Bereiche, die Stäbe bilden, in Stabsdienstordnungen. [...]