Krisenstab Hamburg

Gesetzesgrundlage

Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)

Stabsmodell

Das Land Hamburg bedient sich in Form des Zentralen Katastrophendienststabs (ZKD) eines Gesamtstabsmodells zur Lagebewältigung, dem die operativ-taktischen Führungsstäbe der BOS als Funktionale Stäbe untergeordnet sind.

Wer beruft den Stab ein? Aus welchen Gründen?

HmbKatSG §13 Grundsatz und Einzelmaßnahmen
1 – Die Katastrophenschutzbehörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen. 2 – Es sind insbesondere: 1. Katastrophendienststäbe einzurichten und ihre unverzügliche Einsatzbereitschaft sicherzustellen sowie Katastrophenschutzkalender zu erstellen und weiterzuführen, [...]

HmbKatSG §14 Grundsatz
(1) Bei Katastrophen treffen die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der geltenden Gesetze die für die wirksame Bekämpfung der Katastrophen notwendigen Maßnahmen.
(2) Eintritt und Ende der Katastrophe stellt die Katastrophenschutzbehörde fest.

Wer/Welche Ämter und Funktionen sind im Krisenstab einzubringen?

Katastrophenschutz ist Aufgabe aller Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine besondere Stellung im Katastrophenschutz nimmt die Behörde für Inneres und Sport ein. Ihr Staatsrat trägt als Leiter der gesamten Katastrophenabwehr die Verantwortung für die einheitliche Lenkung aller Abwehrmaßnahmen in der Stadt. Seine Aufgabe ist es, taktische, politische und administrative Ziele vorzugeben. Im Einsatzfall ist er weisungsbefugt gegenüber allen Hamburger Behörden und besitzt die Befugnis zum Erlass von Senatsbeschlüssen im Verfügungswege. [...] Unterstützt und beraten wird der Leiter der Katastrophenabwehr vom Zentralen Katastrophendienststab (ZKD) der Behörde für Inneres.

Der Zentrale Katastrophendienststab (ZKD)
- koordiniert die Hamburg weiten Maßnahmen aller Beteiligten,
- erstellt Entscheidungsgrundlagen und Lösungsvorschläge für den Leiter der Katastrophenabwehr, steuert die erteilten Aufträge und überwacht ihre Ausführung,
- erschließt bei Bedarf zusätzliche Ressourcen,
- hält Kontakt zu den beteiligten Stellen und den ggf. betroffenen Nachbarländern,
- leistet eine zentrale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und
- veranlasst: die überregionale Warnung und Information der Bevölkerung, z.B. durch Rundfunkmeldungen; die Einrichtung einer Personenauskunftsstelle sowie; den Betrieb eines Bürgertelefons.

Neben der Behörde für Inneres und Sport nehmen die für die Bereiche Stadtentwicklung / Umwelt, Bauen, Gesundheit, Wirtschaft und Hafen zuständigen Fachbehörden sowie die Bezirksämter besondere Aufgaben sowohl im Einsatz als auch im Rahmen der Planungen wahr (Quelle).

Ist ein Ausstiegsszenario definiert? Wenn ja, wie? Wer bestimmt das?

HmbKatSG §14 Grundsatz

(1) Bei Katastrophen treffen die Katastrophenschutzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der geltenden Gesetze die für die wirksame Bekämpfung der Katastrophen notwendigen Maßnahmen.

(2) Eintritt und Ende der Katastrophe stellt die Katastrophenschutzbehörde fest.

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